Sehr geehrte Mitglieder,
ich nehme Bezug auf mein Mitgliederschreiben vom 13. Juli 2020, mit dem ich Sie über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Eishockey-Club Charlottenburg Preussen Berlin e.V. informiert habe.
Wie angekündigt, habe ich seither intensive Gespräche mit Präsidium und Vorstand geführt, um ein mögliches Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes und zur Teilnahme des Vereins am Spielbetrieb der Saison 2020/2021 zu erörtern. Im Zuge dieser Gespräche ist deutlich geworden, dass der Verein nach den Mitgliederaustritten der jüngeren Zeit nicht mehr über die erforderliche Mitgliederzahl verfügt, um auf dieser Grundlage ein tragfähiges sportliches und wirtschaftliches Konzept zur Wiederaufnahme von Trainings- und Spielbetrieb zu erarbeiten. Eine Fortführung des Vereins kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.
Der Sportbetrieb ist eingestellt. Ein Trainingsbetrieb findet nicht mehr statt. Eine Wiederaufnahme des Trainings- und Spielbetriebes zur Saison 2020/2021 erfolgt nicht.
Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 7. Juli 2020 ist der Verein rechtlich aufgelöst, § 42 Abs. 1 BGB. Dennoch endet Ihre Mitgliedschaft im Verein durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht automatisch, sondern besteht weiter fort. Die nach dem 7. Juli 2020 fällig werdenden Mitgliedsbeiträge schulden Sie jedoch nicht. Eine Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht. Ihre Pflicht zur Zahlung der bis zum 7. Juli 2020 fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge, insbesondere auch zur Zahlung von Beitragsrückständen aus den Geschäftsjahren 2019/2020 oder früher bleibt bestehen.
Bitte zahlen Sie alle etwa noch rückständigen Beiträge umgehend, spätestens bis zum 30. September 2020 auf folgendes Sonderkonto:
Kontoinhaber: RA Schade / ECC Preussen Berlin e.V.
IBAN: DE27100700240805065015
BIC: DEUTDEDBBER
Es haben nur noch Zahlungen auf dieses Konto befreiende Wirkung. Zahlen Sie auf ein anderes Konto, insbesondere auf das frühere Sparkassenkonto des Vereins, laufen Sie Gefahr, noch einmal zahlen zu müssen.
Sofern Sie Ihre Mitgliedschaft im Verein beenden wollen, müssen Sie diese kündigen. Für ordentliche Kündigungen gelten die in der Satzung festgelegten Kündigungsfristen. Wenn Sie jetzt eine ordentliche Kündigung aussprechen, schulden Sie ab auch für die Dauer der Kündigungsfrist keine Mitgliedsbeiträge. Wichtig ist jedoch, dass die Kündigung an mich – NICHT mehr an den Verein, das Präsidium oder den Vorstand - geschickt wird. Bitte schicken Sie Ihre Kündigung per E-Mail an
InV.ECC.Preussen@BRL.deDies gilt auch für außerordentliche, fristlose Kündigungen aufgrund der dauerhaften Einstellung des Trainings- und Spielbetriebes. Auch solche Kündigungen sind mir unter der oben genannten E-Mail-Adresse zuzustellen. Sie können Ihre Kündigung auch auf dem Postweg an mich übersenden. Bitte richten Sie das Kündigungsschreiben dann an RA Friedemann Schade als InsV des ECC Preussen Berlin e.V., Pariser Platz 4A, 10117 Berlin.
Freigabeerklärungen für die Aufnahme in einen anderen Verein können nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtswirksam nur noch von mir ausgestellt werden. Dies erfolgt auf einfachen, formlosen Antrag per E-Mail an die o.g. E-Mail-Adresse (
InV.ECC.Preussen@BRL.de). Die Ausstellung einer Freigabeerklärung erfolgt umgehend. Sie setzt voraus
- eine Kündigung der Mitgliedschaft, die ggf. auch zeitgleich mit der Freigabeanforderung erklärt werden kann (sofern Sie eine Kündigung bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingereicht haben, fügen Sie eine Kopie davon bitte als Datei bei);
- eine Übersendung Ihres Spielerpasses, auf dem die Freigabe vermerkt werden kann;
- einen vollständigen Ausgleich ihres Beitragskontos. Weisen Sie dazu bitte die Zahlung des am 15. Mai 2020 fälligen Jahresbetrages bzw. der monatlichen Mitgliedsbeiträge für die Monate Januar bis Juli 2020 nach. Sollten nach meinen Unterlagen Beitragsrückstände für die Zeit vor dem 1. Januar 2020 bestehen, komme ich gesondert auf Sie zu.
Sollten Sie Forderungen gegen den Verein haben, können Sie diese bis spätestens 19. September 2020 bei mir schriftlich zur Insolvenztabelle anmelden. Alle mir bekannten Gläubiger habe ich unabhängig davon aber bereits gesondert angeschrieben und zur Forderungsanmeldung aufgefordert.
Sollten Sie im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren sonstige Fragen haben, schicken Sie mir diese bitte formlos an die oben genannte E-Mail-Adresse.
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Mit freundlichen Grüßen
Friedemann Schade
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht